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Formulare

 

 

 

In dieser Rubrik stellen wir Formulare verschiedener Gemeinden für die ordnungsgemässe An-/Abmeldung eines Hundes zur Verfügung.

Weiterhin gibt es hier Informationen zur Höhe der Hundesteuer und Fragen für die Prüfung zum Sachkundenachweis.

Wie immer, diese Formulare und Daten werden von uns möglichst genau auf dem laufenden gehalten. Es kann aber passieren das mal etwas nicht mehr aktuell ist.

Deshalb gilt: Wer sicher sein möchte setzt sich bitte mit der für ihn zuständigen Gemeinde in Verbindung.

Alle Downloads die mit einem * gekennzeichnet sind, werden direkt von dieser Homepage angeboten und sind Virenfrei !!

Trotzdem empfiehlt es bei jedem Download einen aktuellen Virenscanner zu benutzen. Der Download geschieht auf eigene Gefahr.

Alle angebotenen Formulare sind im .pdf format. Zum Lesen benötigt man die kostenlose Software "Acrobat Reader". Diese gibt es hier zum Download.

 

button acrobat

 

 

Vorwort

Das Zusammenleben Mensch / Hund ist im Landeshundegesetz NRW geregelt

Zusätzlich ist es den Städten und Gemeinden überlassen sich per Verordnung oder Erlass über Teile des Gesetzes hinwegzusetzen, Teile des Gesetzes zu verschärfen sowie die Höhe der Hundesteuer festzulegen. Deshalb bitte auch hier für genaue und aktuelle Informationen nochmal in der jeweiligen Gemeinde informieren.

 

In der folgenden Auflistung erfahren Sie alle nötigen Informationen zu den unterschiedlichen Hundekategorien gemäß Landeshundegesetz NRW.

Kleine Hunde Kleine Hunde sind Hunde, die nicht die Körpermaße von mindestens 40 cm Widerristhöhe und/oder mindestens 20 Kg Gewicht erreichen sowie nicht als Hunde bestimmter Rassen bzw. gefährliche Hunde gelten.
Große Hunde Große Hunde sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 Kg erreichen.
Hunde bestimmter Rassen Hunde bestimmter Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen .
Gefährliche Hunde Gefährliche Hunde: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen und Hunde, die durch Verhalten/Ausbildung individuell gefährlich sind.

 

 

 

Stadt Bielefeld


Wappen der Stadt Bielefeld

Formular zur Anmeldung eines Hundes (Diese Formular gibt es so offiziell nicht mehr. Bevorzugt wird die "Online" Bearbeitung in Bielefeld. Ich denke aber man kann es bei Bedarf noch benutzen. Beachten Sie bitte auch die Regelung für bestimmte Hunderassen.

 

Das Online Formular für die Anmeldung eines Hundes in Bielefeld gibt es hier:

Button Anmeldung Hund Bielefeld

 

Abmeldung eines Hundes

Button Abmeldung Hund Bielefeld

 

Höhe der Hundesteuer Stadt Bielefeld (Stand 02.2011)

wenn ein Hund gehalten wird: 120,00- €

zwei Hunde gehalten werden, je: 132,00- €

drei oder mehr Hunde gehalten werden, je: 144,00- €

 

Zwei Auslaufbereiche hat die Stadt Bielefeld ausgewiesen.

Sie gelten nur für kleine Hunde, große Hunde und für Hunde, die von der Leinenpflicht befreit sind. (gemäss Landeshundegesetz NRW, siehe Vorwort)

 

Auslaufbereich an der Promenade

karte.jpg

 

Auslaufbereich am Parkpaltz Heimat - Tierpark Olderdissen

karte.jpg

 

Benutzungsregeln:

Der Hundehater ist verpflichtet,

1. den Hund zu führen und zu beaufsichtigen, dass er auf Zuruf reagiert und den     Hundeauslaufbereich nicht unbeaufsichtigt verlässt

2. von dem Hund ausgehende Übergriffe zu verhindern

3. durch den Hund entstandene Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen

4. durch den Hund entstandene Personen- und Sachschäden auszugleichen

 

 

 

Stadt Gütersloh


Wappen der Stadt Gütersloh

 

Ob die hier bereitgestellten Formulare noch gültig sind müsste vor Ort mal abgeklärt werden. Informationen stehen auf der Webseite Stadt Gütersloh zur Verfügung.

Dort steht nur noch geschrieben das die entsprechenden Bürgerberatungen die An- und Abmeldungen vornehmen. Die Formulare lassen wir bis auf weiters hier drin.


Formular zur Anmeldung eines Hundes

button ameldung hund guetersloh

 

Formular zur Anmeldung eines grossen Hundes (gemäss LHundeG NRW, siehe Vorwort)

button anmeldung grossen hund guetersloh

 

Formular zur Anmeldung eines gefährlichen Hundes (gemäss LHundeG NRW, siehe Vorwort)

button anmeldung gefaehrlichen hund guetersloh



Höhe der Hundesteuer Stadt Gütersloh (Stand 02.2010)

wenn ein Hund gehalten wird: 70,00- €

zwei Hunde gehalten werden, je: 90,00- €

drei oder mehr Hunde gehalten werden, je: 110,00- €

 

Ausserdem gibt es seit Ende 2009 davon abweichend eine neue Einteilung der Steuer nach Rassen. Es werden lt. § 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Gütersloh für das halten "gefährlicher Hunde" und "Hunden bestimmter Rassen" folgende Steuern erhoben:

 

nur ein Hund gehalten wird: 540,00-€

zwei Hunde gehalten werden, je: 640,00-€

drei oder mehr Hunde gehalten werden, je 740,00-€

 

genaueres, insbesondere die Einteilung der verschiedenen Rassen, siehe im

Amtsblatt Gütersloh - Nr. 19/20

 

 

 

 

Stadt Detmold

Wappen der Stadt Detmold


Formular zur An- / Abmeldung eines Hundes

 

Formular zur An- / Abmeldung eines gefährlichen Hundes

 

Höhe der Hundesteuer Stadt Detmold (Hundesteuersatzzung Stand 30.10.2000)

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren
Personen gemeinsam

ein Hund gehalten wird: 67,50-€

zwei Hunde gehalten werden, je: 79,50-€

drei oder mehr Hunde gehalten werden, je: 92,00-€

ein gefährlicher Hund gehalten wird: 540,00-€

zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je: 675,00-€

 

 

 

Sachkundenachweis

 

Nach §11 des LHundeG NRW sind sie als Hundehalter von grossen oder gefährlichen Hunden verpflichtet unter anderem einen Nachweis über die erforderliche Sachkunde zu erbringen. Dieser Nachweis wird mit dem ablegen und bestehen der Sachkundeprüfung erbracht.

Der Sachkundenachweis wird erbracht durch:

die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen.

die Bescheinigung einer anerkannten Stelle.

die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes.

 

Weiterhin gelten als sachkundig Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als 3 Jahre einen großen Hund gehalten haben und es dabei zu keinen Tierschutz - oder Ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist und dies dem Ordnungsamt schriftlich versichert wird.

 

Hier stellen wir eine Auswahl der Fragen zum Download bereit wie sie bei der Sachkundeprüfung von Ihnen beantwortet werden müssen. Obgleich die Fragen denen der Sachkundeprüfung entsprechen kann es sein das Sie geringfügig von aktuellen Prüfungsfragen abweichen. Zum Üben sind sie jedoch hervorragend geeignet.

button sachkundenachweis fragen


 


Verschiedenes

 

Hier gibt es Einreise Bestimmungen verschiedener EU Staaten, für die Einreise mit Hund oder Katze.

Button Download Einreisebestimmungen

 

 


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